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Ein Schadensersatzanspruch im VW-Abgasskandal besteht, wenn der Fahrzeughersteller die Käufer durch die Verwendung manipulierter Software arglistig getäuscht hat, indem zwei Motorsteuerungen installiert waren, die den Schadstoffausstoß und die Dosierung von AdBlue unzulässig manipulierten und vom KBA als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |