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Die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit dem Dieselmotor des Typs EA 897 und einer unzulässigen Abschalteinrichtung begründet einen Schadensersatzanspruch nach §§ 826, 31 BGB. Ein Schaden liegt vor, wenn der Geschädigte durch sittenwidriges Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht wurde, den er sonst nicht geschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist, auch wenn objektiv eine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |