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Die Behauptung, ein Fahrzeug verfüge über eine unzulässige Abschalteinrichtung und sei vom "Diesel-Skandal" betroffen, ist unsubstantiiert, wenn nicht vorgetragen wird, dass der eingebaute Motor ein solcher ist. Ein Anspruch auf 4 Prozent Zinsen auf den Kaufpreis aus § 849 BGB besteht nicht, da der Käufer für das gezahlte Geld die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges erhalten hat und das Geld somit nicht ersatzlos entzogen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |