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Ein Anspruch auf Erstattung des für einen Pkw gezahlten Kaufpreises aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht wurde. Das Vorhandensein einer vom KBA als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuften Aufheizstrategie begründet eine technische Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs mit potentieller Gefahr seiner Stilllegung, was als Schaden im Sinne des § 826 BGB ausreicht. Die Beklagte ist im Rechtsstreit mit den Käufern ihrer Produkte an die Bestandskraft der von ihr nicht angegriffenen behördlichen Beurteilung des KBA gebunden, wenn sie die ihr mögliche gerichtliche Überprüfung der verpflichtenden Rückrufanordnung unterlässt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |