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Das Landgericht hat gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG eine Haftung des Kfz-Haftpflichtversicherers für einen Brandschaden in einer Tiefgarage durch einen technischen Defekt eines abgestellten PKW angenommen. Das OLG Hamm hat die hiergegen gerichtete Berufung zurückgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |