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Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Kokain ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Eine Wiedererlangung der Kraftfahreignung kommt regelmäßig erst nach dem Nachweis einer einjährigen Abstinenz und der Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung in Betracht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |