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Ein Käufer eines Audi Q5 mit manipulierender Motorsoftware und unzulässigen Abschalteinrichtungen (Thermofenster, AdBlue-Modi, Getriebesoftware) kann vom Kaufvertrag zurücktreten und die Kaufpreiserstattung Zug-um-Zug gegen Fahrzeugrückgabe verlangen. Eine Frist zur Nacherfüllung ist nicht erforderlich, wenn Folgemängel befürchtet werden, das Vertrauensverhältnis gestört ist und ein merkantiler Minderwert droht. Der Hersteller haftet zudem für weitere Schäden, die aus der Ausstattung des Fahrzeugs mit der manipulierenden Motorsoftware resultieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |