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Ein Anspruch auf Schadensersatz im Abgasskandal setzt einen substanziierten Vortrag des Klägers voraus, dass das streitgegenständliche Fahrzeug tatsächlich eine illegale Abschalteinrichtung oder ein unzulässiges 'Thermofenster' aufweist. Allgemeine Verweise auf andere Fälle, Motorenfamilien oder bloße Spekulationen genügen hierfür nicht. Zudem muss auch zu den subjektiven Voraussetzungen deliktischer Ansprüche (Schädigungsvorsatz) substantiiert vorgetragen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |