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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB besteht, wenn die Beklagte durch das Inverkehrbringen von Dieselmotoren mit einer gesetzeswidrigen Abschalteinrichtung, die gegen Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO (EG) 715/2007 verstößt, vorsätzlich Schaden zufügt. Die schädigende Handlung ist der Beklagten gemäß § 31 BGB zuzurechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |