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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Sturzes über ein Werbeplakat in einer Fußgängerunterführung besteht nicht, da der Straßenbaulastträger seine Amtspflicht nicht verletzt hat. Ein drei- bis vierwöchiger Kontrollturnus für einen Fußgängerbereich ist angemessen, da dort keine so erheblichen Gefahren zu erwarten sind, die eine engmaschigere Kontrolle erfordern würden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |