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Ein Angeklagter, der in suizidaler Absicht unter Alkoholeinfluss und ohne Fahrerlaubnis in den Gegenverkehr fährt, um einen tödlichen Frontalzusammenstoß herbeizuführen, ist des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |