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Ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) im Dieselskandal scheidet aus, wenn der Fahrzeugerwerb nach der öffentlichen Bekanntmachung der Abgasmanipulationen erfolgte und es an einem Schädigungsvorsatz oder der Kausalität für den Kaufvertragsschluss fehlt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |