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Das Landgericht Bonn hat entschieden, dass das Inverkehrbringen von Kraftfahrzeugen mit einer manipulativen Motorsoftware, die im Testbetrieb andere Abgaswerte als im realen Fahrbetrieb erzeugt, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer im Sinne der §§ 826, 31 BGB darstellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |