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Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Angeklagten B2 wegen schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Weitere Angeklagte wurden der Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung für schuldig befunden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |