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Ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen einer Täuschung über die Umweltfreundlichkeit eines Fahrzeugs setzt voraus, dass die Kaufabsicht des Käufers diesen Aspekt auch beinhaltet. Zudem muss eine der Beklagten zurechenbare Täuschungshandlung hinreichend substantiiert dargelegt werden, wobei die bloße Konzernzugehörigkeit nicht die Kenntnis der Organe von Manipulationen begründet und ein Vortrag nicht ohne Anhaltspunkte ins Blaue hinein erfolgen darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |