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Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Beklagte im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Es stellte zudem den Annahmeverzug der Beklagten fest. Die Ansprüche basieren auf §§ 826, 31, 249 BGB wegen der sittenwidrigen Schädigung durch den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung (Motor EA189), die dazu führte, dass das Fahrzeug die Euro-5-Norm nicht einhielt und einen Vermögensschaden verursachte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |