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Das Landgericht Krefeld verurteilte die Beklagte im Rahmen des VW-Abgasskandals zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des mit manipulierender Motorsoftware ausgestatteten Fahrzeugs. Es stellte fest, dass die im Fahrzeug verwendete Motorsoftware eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, die zu einer arglistigen Täuschung des Käufers führte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |