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Sittenwidrig handelt, wer eine Sache, von deren Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an ahnungslose Dritte, die in Kenntnis der Umstände von dem Geschäft Abstand nähmen, veräußert werden wird. Ein solcher Fall der vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB liegt vor, wenn Manipulationssoftware in der Motorsteuerung des Motors vom Typ EA 189 EU5 eingesetzt wurde, um Abgaswerte zu beeinflussen, und mangelhafte Fahrzeuge in den Verkehr gebracht wurden. Dies begründet einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |