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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) besteht, wenn der erworbene PKW im Zeitpunkt der Übergabe mit einem Sachmangel behaftet war, weil die gesetzlich vorgegebenen Abgaswerte im Prüfstandlauf nur aufgrund einer manipulierten Software eingehalten wurden. Ein vernünftiger Durchschnittskäufer darf davon ausgehen, dass ein Pkw zu Recht zugelassen ist und der Hersteller die Typgenehmigung nicht durch Täuschung erwirkt hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |