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Das Inverkehrbringen eines mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware ausgestatteten Fahrzeugs stellt eine Täuschung potentieller Kunden über dessen Zulassungsfähigkeit und Mangelfreiheit dar. Hierdurch entsteht dem Käufer ein Schaden, da er einen wirtschaftlich nachteiligen Kaufvertrag schließt. Dieses Verhalten ist sittenwidrig und begründet einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |