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Von einem Kläger, der in der mündlichen Verhandlung erstmals seine eigenen, für ihn im Verfahren der Fahrerlaubnisentziehung ungünstigen Darstellungen aus dem Verwaltungsverfahren bestreitet, ist ein Maß an Substantiierung zu verlangen, das die frühere Darstellung ernsthaft in Frage stellt (Leitsätze des Gerichts) |