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Die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung, die unter -24°C und über +70°C deaktiviert wird, verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, da diese Temperaturen in Deutschland nicht als normale Betriebsbedingungen anzusehen sind. Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller wegen einer solchen Motorsteuerung sind daher unbegründet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |