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Sittenwidrig handelt, wer eine Sache, von deren Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritten veräußert werden wird. Die Ausstattung eines Fahrzeugs mit einer manipulativen Motorsteuerungssoftware (Motor Typ EA 189, EU5) und die Erwirkung der Typengenehmigung ohne Kenntnis der zuständigen Behörde stellt einen gravierenden Mangel dar. Der Schaden des Erwerbers besteht bereits im Erwerb des mit der manipulativ wirkenden Software ausgerüsteten Fahrzeugs, da es infolge der damit verbundenen Unsicherheiten für Typengenehmigung und Betriebszulassung hinter den Vorstellungen von der ordnungsgemäßen Ausrüstung zurückbleibt und sich dies nachteilig auf den Vermögenswert auswirkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |