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Ein Käufer hat gegen den Fahrzeughersteller einen Schadensersatzanspruch aus §§ 826, 31 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wenn der Hersteller den Käufer konkludent darüber täuscht, dass die Zulassung des Fahrzeuges zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |