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Ein Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB steht dem Käufer eines Dieselfahrzeugs zu, wenn der Hersteller das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht hat, da der Kaufgegenstand nicht dem vertraglich Geschuldeten entspricht. Ein vom Hersteller angebotenes Software-Update stellt ein "aliud" dar, beseitigt den Schaden nicht und kann dem Geschädigten zur Schadensminderung nicht zugemutet werden, da die Makelbehaftung des Fahrzeugs bestehen bleibt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |