|
Testet der Fahrerlaubnisinhaber die schmerzlindernde Wirkung von Cannabis ohne ärztliche Verschreibung (Selbstmedikation), handelt es sich nicht um eine Dauerbehandlung mit Arzneimitteln im Sinne von Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV. (Leitsätze des Gerichts) |