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Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Schulterverletzungen nach einem Verkehrsunfall sind unbegründet, wenn die festgestellten Krankheitsbilder nicht kausal auf das Unfallereignis zurückgeführt werden können. Eine Eckgelenksprengung oder ein Impingement-Syndrom im Schultereckgelenk können nicht durch eine Zugbelastung, wie sie beim reflexartigen Anspannen der Arme und Festhalten am Lenkrad entsteht, verursacht werden, sondern allenfalls durch ein Stoß- oder Sturzereignis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |