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Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Trotz fehlender "Zusatzdaten" des Messgeräts PoliScan speed M1, die eine nähere Prüfung der Messqualität ermöglicht hätten, wurde die Verurteilung auf Basis eines Sachverständigengutachtens und eines Toleranzabzugs aufrechterhalten. Ein Absehen vom Regelfahrverbot wurde angesichts einer Voreintragung und der mehrfachen Vorbeschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit abgelehnt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |