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Eine sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB liegt vor, wenn ein Fahrzeughersteller durch den Einbau einer Manipulationssoftware über die Abgaswerte auf dem Prüfstand täuscht. Der Schaden des Käufers besteht im Abschluss des Kaufvertrags, den er ohne die Täuschung nicht eingegangen wäre. Der Vorsatz des Herstellers ergibt sich aus der Entwicklung und dem millionenfachen Einbau der Software. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |