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Rechtsanwaltskosten für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens nach einem Verkehrsunfall sind als 1,3 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG zu erstatten, da es sich um das Betreiben eines gerichtlichen Verfahrens handelt. Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Anmeldung von Ansprüchen bei der klägerischen Unfallversicherung besteht indes nicht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |