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Ein Schadensersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB ist überwiegend begründet, wenn eine Motorsteuerungssoftware verbaut wurde, die den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand erkannte und die Abgasbehandlung automatisch in einen abgasoptimierten Modus wechselte, wodurch der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand geringer war als im normalen Fahrbetrieb auf der Straße. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |