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Eine Motorsteuerungssoftware, die im Prüfstandbetrieb eine höhere Abgasrückführungsrate zur Einhaltung von Grenzwerten ermöglicht, im Straßenverkehr jedoch eine geringere Rate aufweist, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Der Hersteller des Motors ist dem Käufer des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ein Fahrzeug mit einer solchen Einrichtung in Verkehr bringt. Der Schadensersatzanspruch umfasst die Erstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |