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Ein Fahrzeughersteller ist im Dieselskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zum Schadensersatz in Form der Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet, auch wenn ein Software-Update durchgeführt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |