|
Auswirkungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Versäumung der Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs gewährt wurde, auf den für Maßnahmen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 StVG maßgeblichen Punktestand. (Leitsätze des Gerichts) |