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Die Zuordnungssicherheit bei einer Lasermessung ist nicht gegeben, wenn die Messung bei einem Überholvorgang in einem Abstand von 302 m durchgeführt wird und die beiden Fahrzeuge unmittelbar nebeneinander waren. Laut Bedienungsanleitung des Messgeräts ist die Zuordnungssicherheit aufgrund der engen Bündelung des Laserstrahls nur bis zu einer Entfernung von 300 m gewährleistet, während ab 300 m der Zielerfassungsbereich auf einen Durchmesser von insgesamt 2 PKW-Breiten zu erweitern ist, was hier nicht sichergestellt werden konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |