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Ein Fahrzeughersteller haftet im Rahmen des Dieselskandals wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung des Käufers, wenn das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Dies gilt auch, wenn der Motor und das Steuergerät von einem Zulieferer stammen, aber personelle Verflechtungen und Kenntnis des Herstellers von der Manipulation vorlagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |