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In einem Fall, in dem kurz vor dem behaupteten Versicherungsfall die vormals bestehende Teilkaskoversicherung um eine Vollkaskoversicherung erweitert und kurz nach Eintritt des behaupteten Versicherungsfalls wieder in eine reine Teilkaskoversicherung rückumgewandelt wird, kommt dem Umstand, wann genau der Versicherungsfall sich ereignet hat, entscheidende Bedeutung zu und sind an den Nachweis des exakten Schadenszeitpunkts strenge Anforderungen zu stellen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |