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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht auch dann, wenn der Kaufvertrag für ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Skandals geschlossen wurde, sofern der Käufer nicht wusste, dass das konkrete Fahrzeug betroffen war. Die mögliche Fahrlässigkeit des Klägers, sich hierüber keine Gedanken gemacht zu haben, tritt hinter dem vorsätzlichen Verhalten des Herstellers zurück. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |