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['Ein grober Verkehrsverstoß eines Linksabbiegers, der die Sicht auf den Gegenverkehr missachtet, führt zu einer 100-prozentigen Haftung, wobei die Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs zurücktritt.', 'Das Rechtsüberholen eines sich zur Fahrbahnmitte eingeordneten und auf Abbiegemöglichkeit wartenden Linksabbiegers ist auch unter Inanspruchnahme eines Fahrradschutzstreifens zulässig, da dieser Teil der Fahrbahn ist und bei Bedarf befahren werden darf.', 'Bei der Schadensberechnung für ein unfallbeschädigtes Fahrzeug kann der Geschädigte, der ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis erwirbt, der dem Brutto-Wiederbeschaffungswert entspricht oder diesen übersteigt, die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts (abzüglich Restwert) ersetzt verlangen; die Frage des Umsatzsteueranteils im Wiederbeschaffungswert stellt sich nur für eine verbleibende Differenz, wenn der Ersatzkauf günstiger war.'] (Orientierungssatz, nicht amtlich) |