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Das OLG Köln hat die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen, mit dem Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen der Beschädigung von Kabelschutzrohren und Lichtwellenleiterkabeln durch Tiefbauarbeiten geltend gemacht wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |