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Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Drogen ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen wie Kokain ist ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Die gelegentliche Einnahme von Cannabis führt zur Annahme der Ungeeignetheit, wenn unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt wird und der Betroffene zwischen Konsum und Fahren nicht trennen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |