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Das Laser Scanner-Geschwindigkeitsmessgerät des Typs TraffiStar S 350 ist ein standardisiertes Messverfahren. Eine semistationäre Anlage, die für Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, eine hinreichende Standfestigkeit aufweist und über einen längeren Zeitraum am Messort verbleibt, ist als 'festinstallierte Anlage' im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 3 OBG NRW anzusehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |