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Von der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen. Das Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 ist ein solches zugelassenes und geeichtes Gerät. Wurden die Vorgaben des standardisierten Messverfahrens im konkreten Fall nicht abgewichen, bestehen keine Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung und der Zuordnung des Messergebnisses. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |