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Von offenen Erfolgsaussichten ist regelmäßig dann auszugehen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme erforderlich oder doch ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, was die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigt. Die Anforderungen an ein Gutachten zur Kraftfahreignung bei psychischen Erkrankungen und Substanzmissbrauch müssen sich an der konkreten Fragestellung der Gutachtenanordnung und den vorliegenden Anhaltspunkten orientieren; eine Untersuchung auf Alkoholabhängigkeit ist nicht zwingend erforderlich, wenn lediglich ein Alkoholabusus thematisiert wurde und keine weiteren Anhaltspunkte für eine Abhängigkeit vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |