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Der Käufer kann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn die gekaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war, der Mangel nicht unerheblich ist und er dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Ein Dieselfahrzeug, das von einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen ist, derentwegen im Normalmodus die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden, ist bei Gefahrübergang mangelhaft im Sinne des § 434 BGB. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |