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Nach Aufhebung des Strafausspruchs durch den Bundesgerichtshof hat das Landgericht das ursprüngliche Urteil dahingehend geändert, dass die bewilligte Strafaussetzung zur Bewährung für die wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Angeklagten entfällt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |