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Ein Anspruch des Käufers eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs gegen den Hersteller auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) besteht nicht. Weder liegt eine Eigentumsverletzung (§ 823 Abs. 1 BGB) vor, noch kann ein Vorsatz der verantwortlichen Personen des Herstellers zur Schädigung der Käufer im Sinne des § 826 BGB festgestellt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |