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Ein Fahrzeughersteller ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ein von ihm verkauftes Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen ist, die zu erhöhten NOx-Emissionen führen und einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes nach sich ziehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |