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Ein Pkw ist mit einem Sachmangel behaftet, wenn er eine Software enthält, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Normalbetrieb oder im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet und im NEFZ eine höhere Abgasrückführung bewirkt, die im Normalbetrieb nicht der Fall ist. Ein vernünftiger Durchschnittskäufer muss davon ausgehen, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch eine Täuschung erwirkt hat. Eine hilfsweise erklärte Rücktrittserklärung ist als vorsorgliche auszulegen und kann wirksam sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |