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Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in weiteren zwei Fällen, der vorsätzlichen Körperverletzung und der dirigierenden Zuhälterei schuldig. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |